Nutzungsbedingungen für quecomerla

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des LFGB

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der quecomerla GmbH (nachfolgend „quecomerla“) und ihren Vertragspartnern im Bereich der Beschaffung, Lagerung und Distribution von Rohstoffen für die Lebensmittel- und Futtermittelindustrie. Sämtliche Leistungen, insbesondere die Übernahme, Prüfung, Zwischenlagerung und Weitergabe von Chargen pflanzlicher Rohstoffe, erfolgen auf Grundlage der Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in seiner jeweils gültigen Fassung.

Vertragsgegenstand ist die logistische Abwicklung von Rohwarenströmen unter Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten. quecomerla übernimmt keine Eigentumsübertragung an den Waren, sondern fungiert als Dienstleister für Transport, Umschlag und Dokumentation. Die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der Produkte gemäß § 5 LFGB verbleibt beim jeweiligen Eigentümer der Charge.

2. Pflichten des Dienstleisters (quecomerla)

quecomerla verpflichtet sich, alle logistischen Prozesse so zu gestalten, dass die Anforderungen des LFGB an Rückverfolgbarkeit, Hygiene und Dokumentation erfüllt werden. Dies umfasst insbesondere:

  • Die Führung eines lückenlosen Chargenbuchs gemäß § 36 LFGB mit Angabe von Lieferant, Menge, Eingangsdatum und Ausgangsempfänger.
  • Die Durchführung von Sicht- und Geruchskontrollen bei der Rohwarenannahme sowie die Dokumentation auffälliger Partien.
  • Die getrennte Lagerung von Chargen mit unterschiedlichem Kontaminationsrisiko (z. B. Mykotoxin-Verdacht) in klar gekennzeichneten Silos oder Boxen.
  • Die unverzügliche Information des Auftraggebers bei Feststellung von Abweichungen, die auf einen Verstoß gegen § 3 LFGB (Verbot gesundheitsschädlicher Stoffe) hindeuten.

quecomerla haftet für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ihrer Mitarbeiter entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten (z. B. Unterlassen der Chargendokumentation).

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, quecomerla alle für die Einhaltung des LFGB erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen:

  • Die Deklaration der Ware gemäß § 11 LFGB, einschließlich Angaben zu Herkunft, Verarbeitungsstufe und möglichen Allergenen.
  • Die Mitteilung über bekannte oder vermutete Grenzwertüberschreitungen (z. B. Mykotoxine, Schwermetalle) vor Anlieferung.
  • Die Bereitstellung von Analysenzertifikaten aktueller Chargen, sofern diese für die Risikobewertung erforderlich sind.

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der Rohware. quecomerla ist berechtigt, die Annahme von Chargen zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Einhaltung der LFGB-Vorschriften bestehen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten für die Rückführung oder Entsorgung der Ware.

4. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation

quecomerla stellt sicher, dass jede Charge während der gesamten Dauer der Lagerung und des Transports eindeutig identifizierbar bleibt. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben des § 36 LFGB und umfasst mindestens folgende Daten:

  • Chargennummer und Bezeichnung des Rohstoffs.
  • Name und Anschrift des Lieferanten sowie des Empfängers.
  • Datum der Annahme und der Auslieferung.
  • Menge in Kilogramm oder Tonnen.
  • Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen (z. B. Temperatur, Feuchte, Sensorik).

Die Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Geschäftsvorfalls aufbewahrt und dem Auftraggeber sowie den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. quecomerla haftet nicht für die Richtigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Stammdaten.

5. Haftung und Gewährleistung

quecomerla haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der in diesen Bedingungen genannten Pflichten entstehen. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Wert der jeweiligen Charge, maximal jedoch auf 50.000 Euro pro Schadensfall, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle des Auftraggebers, ist ausgeschlossen. quecomerla übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung spezifischer Produktspezifikationen (z. B. Proteingehalte, Feuchtegrade), sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Im Falle eines behördlichen Rückrufs aufgrund eines LFGB-Verstoßes, der auf eine Handlung oder Unterlassung von quecomerla zurückzuführen ist, trägt quecomerla die nachweisbaren Kosten für die Rückholung und fachgerechte Entsorgung der betroffenen Ware. Voraussetzung ist, dass quecomerla unverzüglich nach Bekanntwerden des Verstoßes informiert wurde.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

quecomerla verarbeitet personenbezogene Daten der Ansprechpartner des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung behördlicher Auflagen (z. B. Auskunft an das BVL) erforderlich ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen über die logistischen Prozesse und die technische Ausstattung von quecomerla vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag zwischen quecomerla und dem Auftraggeber beginnt mit der ersten Annahme einer Charge und läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wiederholt gegen seine Pflichten zur Deklaration gemäß § 11 LFGB verstößt oder quecomerla wissentlich kontaminierte Ware anliefert. In diesem Fall ist quecomerla berechtigt, die sofortige Einstellung aller laufenden Leistungen zu verlangen und Schadensersatz zu fordern.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von quecomerla in Wuppertal.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

quecomerla behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zu ändern. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Für Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an: quecomerla GmbH, Otto-Brückner-Ring 5, 42115 Wuppertal, Telefon: (0202) 822 3733, E-Mail: info@quecomerla.com.

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