Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

LFGB-Konformität in der Rohstoff-Logistik

Von der Charge bis zum Verarbeiter – gesetzeskonforme Lieferketten für Getreide, Ölsaaten und Futtermittelkomponenten. Wir prüfen, dokumentieren und sichern Ihre Rohwaren nach den Vorgaben des LFGB.
Getreidesilo und Lkw-Entladung
Geprüfte Rückverfolgbarkeit nach § 43 LFGB

Unser Selbstverständnis

LFGB-konforme Rohstofflogistik für die Lebensmittelindustrie

Wir sind der spezialisierte Logistikpartner für industrielle Verarbeiter von Rohgetreide, Ölsaaten und Futtermittelkomponenten. Unser gesamtes Handeln ist auf die Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ausgerichtet – von der Annahme bis zur Übergabe an Ihre Produktion.

Rückverfolgbarkeit nach § 43 LFGB

Jede Charge wird ab dem ersten Kontaktpunkt mit unserer Infrastruktur lückenlos dokumentiert. Wir erfassen Herkunft, Transportweg, Zwischenlagerung und alle durchgeführten Kontrollen in einem revisionssicheren System, das den Anforderungen der Behörden entspricht.

Dokumentationstiefe: Chargenebene

Eigenkontrollsysteme & Analytik

An unseren Standorten führen wir routinemäßig Schnelltests auf Mykotoxine (DON, Aflatoxine) und Schwermetalle durch. Die Ergebnisse fließen direkt in unser Risikomanagement ein. Bei Grenzwertüberschreitungen wird die Ware sofort separiert und der Kunde informiert.

Prüfintervall: bei jeder Anlieferung

Rückrufmanagement & Krisenkommunikation

Unser Notfallplan sieht klare Meldewege an das BVL und an Ihre Qualitätssicherung vor. Innerhalb von 2 Stunden nach Feststellung einer Kontamination können wir betroffene Chargen identifizieren, sperren und die logistische Rückholung einleiten.

Reaktionszeit: < 2 Stunden

Schulung & Zertifizierung

Alle Mitarbeiter im Wareneingang und Lager durchlaufen jährlich eine LFGB-spezifische Unterweisung. Unsere Standorte sind nach ISO 22000 und GMP+ zertifiziert. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch externe Audits regelmäßig überprüft.

Zertifikate: ISO 22000, GMP+ B3

LFGB-Konformität sichern

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Rückverfolgbarkeit prüfenDokumentation nach § 43 LFGB →Eigenkontrollsystem aufbauenProbenahme & Analytik →Grenzwertanalyse anfordernMykotoxine & Kontaminanten →

Rechtliche Klarstellungen für die Rohstofflogistik

Definitionen und Geltungsbereich des LFGB

Was versteht das LFGB unter „Lebensmittel“?

Nach § 2 LFGB sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, von Menschen verzehrt zu werden – einschließlich Rohstoffe wie Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte. Futtermittel fallen unter § 3 LFGB und unterliegen eigenen Grenzwerten für Kontaminanten.

§ 2–3 LFGB

Welche Pflichten haben Logistikdienstleister?

Transporteure und Lagerhalter gelten als „Unternehmer“ im Sinne des § 4 LFGB. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse keine Kontamination verursachen, und sind zur Rückverfolgbarkeit jeder Charge verpflichtet. Die Dokumentation muss ab dem ersten Grenzübertritt lückenlos sein.

§ 4 LFGB

Gilt das LFGB auch für importierte Rohwaren?

Ja, das LFGB gilt für alle Waren, die in den deutschen Markt gelangen. Importeure müssen nach § 44 LFGB bei Grenzüberschreitung eine Meldung an das BVL abgeben, sofern ein Verdacht auf Grenzwertüberschreitung besteht. Die Probenahme hat nach amtlichen Methoden zu erfolgen.

§ 44 LFGB

Was bedeutet „Eigenkontrollsystem“ konkret?

Jeder Betrieb muss nach § 43 LFGB ein dokumentiertes System zur Eigenkontrolle vorhalten. Dazu gehören regelmäßige Analysen auf Mykotoxine, Schwermetalle und Mikroorganismen. Die Ergebnisse sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

§ 43 LFGB

Wie wird die Rückverfolgbarkeit sichergestellt?

Die Chargenrückverfolgung muss nach Art. 18 der EU-Basisverordnung (EG) 178/2002 in Verbindung mit § 5 LFGB erfolgen. Jeder Schritt vom Lieferanten bis zum Verarbeiter ist zu dokumentieren. Bei Silo-Umladungen ist die physische Trennung der Partien zwingend erforderlich.

Art. 18 VO (EG) 178/2002

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen das LFGB können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 60 LFGB). Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit mit Gesundheitsgefahr drohen Freiheitsstrafen. Zudem haftet der Logistikdienstleister zivilrechtlich für Folgeschäden beim Verarbeiter.

§ 60 LFGB

Häufige Fragen zur LFGB-Konformität

Praktische Antworten zu den wichtigsten Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs für Ihre Rohstofflieferkette.

Welche Rohstoffe unterliegen dem LFGB?

Das LFGB gilt für alle Lebensmittel und Futtermittel sowie deren Ausgangsstoffe. Dazu zählen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Gewürze und pflanzliche Öle, sofern sie als Bestandteile für die industrielle Verarbeitung bestimmt sind. Auch Rohwaren, die noch nicht verarbeitet sind, fallen unter die Sorgfaltspflichten des Gesetzes.

Welche Dokumentationspflichten habe ich als Importeur?

Sie müssen für jede Charge die Herkunft, den Lieferweg, die Ergebnisse der Wareneingangskontrolle und die Analysezertifikate lückenlos dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Bei Futtermittelkomponenten gilt eine verlängerte Frist von fünf Jahren. Wir unterstützen Sie mit einem digitalen System zur Chargenrückverfolgung.

Wie oft müssen Eigenkontrollen durchgeführt werden?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Risikoprofil der Rohware. Für Getreide mit erhöhtem Mykotoxinrisiko empfehlen wir bei jeder Anlieferung einen Schnelltest. Für stabile Rohstoffe wie geschälte Hülsenfrüchte reicht eine stichprobenartige Kontrolle pro Monat. Die konkrete Frequenz legen Sie in Ihrem betrieblichen Eigenkontrollsystem fest.

Was passiert bei einer Grenzwertüberschreitung?

Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgehalte müssen Sie die betroffene Charge unverzüglich sperren und die zuständige Behörde informieren. Die Ware darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Wir helfen Ihnen, die Charge zu identifizieren, zu separieren und die erforderlichen Meldungen gemäß § 44 LFGB zu erstellen.

Muss ich ein HACCP-Konzept für Rohwaren vorhalten?

Ja, auch für die Lagerung und den Transport von Rohstoffen ist ein HACCP-Konzept erforderlich. Es muss die kritischen Kontrollpunkte entlang der Lieferkette identifizieren – von der Annahme über die Silolagerung bis zur Verladung. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Umsetzung eines praxistauglichen Konzepts.

Welche Rolle spielt die Rückverfolgbarkeit bei Futtermitteln?

Die Rückverfolgbarkeit ist das zentrale Element der LFGB-Compliance. Sie müssen jederzeit nachweisen können, von welchem Lieferanten eine Charge stammt und an welchen Verarbeiter sie geliefert wurde. Unser Logistiksystem erfasst alle Bewegungen und stellt die Daten für Behördenanfragen innerhalb von 24 Stunden bereit.

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