Stimmen unserer Partner

LFGB-Konformität in der Praxis

Hans-Gerd Huber

Qualitätsmanagement, Mühlenwerke Huber GmbH

„Die lückenlose Chargendokumentation nach § 43 LFGB hat uns bei der letzten amtlichen Kontrolle vor einem teuren Verfahren bewahrt. quecomerla liefert die Rohwaren mit vollständigen Analysenzertifikaten – das ist für uns als Verarbeiter von Backschroten Gold wert.“

Rückverfolgbarkeit

Irena Jahn

Einkaufsleitung, Bio-Futtermittelwerke Jahn & Co.

„Seit wir die Getreideimporte über quecomerla abwickeln, haben wir keine einzige Grenzwertüberschreitung bei Mykotoxinen mehr in der Wareneingangskontrolle gehabt. Die Vorab-Prüfung nach LFGB-Standard spart uns jedes Quartal Tausende Euro an Nachanalysen.“

Mykotoxin-Management

Sönke Gärtner

Geschäftsführer, Gärtner Agrarhandel e.K.

„Im letzten Jahr gab es einen Rückruf bei einem unserer Lieferanten. quecomerla hat innerhalb von 48 Stunden alle betroffenen Chargen identifiziert und physisch getrennt – das geht nur, weil die digitale Rückverfolgung von Anfang an nach LFGB-Vorgaben aufgebaut wurde. Kein Stillstand in der Produktion.“

Rückrufmanagement

Viktoria Lindner

Leitung Qualitätssicherung, Lindner Nahrungsmittel GmbH

„Die monatlichen Reports über die Einhaltung der LFGB-Grenzwerte sind für unser internes Audit unverzichtbar. quecomerla liefert nicht nur die Ware, sondern auch die rechtssichere Dokumentation – das reduziert unser Haftungsrisiko erheblich.“

Audit-Sicherheit

David Kaufmann

Prokurist, Kaufmann Ölmühlen AG

„Bei der Verarbeitung von Raps und Soja für die Lebensmittelindustrie zählt jedes Detail der Analytik. quecomerla stellt sicher, dass jede Charge die geforderten Grenzwerte für Aflatoxine und Schwermetalle einhält – das gibt uns Planungssicherheit für unsere Produktionslinien.“

Rohwaren-Analytik

Hans-Gerd Huber

Qualitätsmanagement, Mühlenwerke Huber GmbH

„Die Zusammenarbeit mit quecomerla hat uns geholfen, die Eigenkontrollsysteme nach § 44 LFGB zu optimieren. Die regelmäßigen Schulungen für unsere Annahmemitarbeiter zu den Probenahmeverfahren sind ein echter Mehrwert – weniger Fehler, weniger Ausschuss.“

Eigenkontrolle

LFGB-Konformität in der Praxis

Unsere Leistungen für Ihre Rohwarensicherheit

Rückverfolgbarkeit nach § 43 LFGB

01

Wir dokumentieren jede Charge vom Ursprung bis zur Übergabe an Ihren Betrieb. Unsere Systeme erfassen alle relevanten Datenpunkte – von der Ernte über die Zwischenlagerung bis zur Anlieferung – und stellen sie Ihnen auf Knopfdruck zur Verfügung. So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit ohne zusätzlichen Aufwand.

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Eigenkontrollsysteme & Probenahme

02

Gemeinsam mit zertifizierten Laboren führen wir regelmäßige Probenahmen und Analysen Ihrer Rohwaren durch. Unser Fokus liegt auf Mykotoxinen, Schwermetallen und mikrobiologischen Parametern. Die Ergebnisse fließen direkt in Ihr betriebliches Eigenkontrollsystem ein – dokumentiert und jederzeit prüfbar.

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Rückrufmanagement & Krisenkommunikation

03

Im Fall einer Kontamination greifen unsere vordefinierten Prozesse: Chargensperrung, Benachrichtigungskaskade an Kunden und Behörden sowie physische Trennung betroffener Partien in unseren Siloanlagen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Meldung an das BVL gemäß § 44 LFGB und minimieren so Haftungsrisiken.

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Analytische Grenzwertkontrolle

04

Wir vergleichen Ihre Rohwarenchargen systematisch mit den aktuellen EU-weiten und nationalen Höchstgehalten für Deoxynivalenol, Aflatoxine und andere Mykotoxine. Unsere Wareneingangskontrolle setzt auf Schnelltestmethoden, die eine sofortige Entscheidung über Annahme oder Ablehnung ermöglichen – inklusive vollständiger Dokumentation für Ihre Compliance.

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Schulung & Beratung zum LFGB

05

Unsere Experten schulen Ihre Mitarbeiter in den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Von der korrekten Dokumentation über die Probenahme bis hin zur Krisenprävention – wir vermitteln praxisnahes Wissen, das im Arbeitsalltag direkt anwendbar ist. Individuelle Beratungstermine für Ihr Unternehmen sind jederzeit möglich.

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